Kosten besondere Volksschule
Die Finanzierung von besonderen Volksschüler*innen ist durch ein Leistungsvereinbarung mit dem Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung der Bildungs- und Kulturdirektion des Kanton Berns gesichert.
Soll der Bedarf eines Kindes am besonderen Volksschulangebot geprüft werden, eröffnet das zuständige regionale Schulinspektorat das Zuweisungsverfahren.
Das regionale Schulinspektorat ist die zuständige Stelle im Sinne von Artikel 21e VSG, die das besondere Volksschulangebot im Einzelfalle verfügt. Das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung übernimmt die Aufsichtsfunktion.
Weitere Informationen unter https://www.bkd.be.ch/de/start/themen/bildung-im-kanton-bern.html
Mittagstisch
Das Schulgeld schliesst den Mittagstisch mit ein. Für das Essen wird ein Betrag von CHF 9.50 pro Mahlzeit verrechnet.